Künstliche Intelligenz unterstützt immer mehr den Berufsalltag und kann mit Hilfe innovativer Technik immer wieder neue Probleme lösen: Für Grafikdesign zum Beispiel die Suche nach dem perfekten Bild für den Kundenauftrag. Doch wie ist das eigentlich mit den Rechten?
KI-Bilder sind urheberrechtlich nicht geschützt. Nach deutschem und europäischem Urheberrecht kann nur ein Mensch Urheber sein. Ein Bild, das vollständig von einer KI erstellt wurde – ohne kreative menschliche Eingriffe – genießt keinen urheberrechtlichen Schutz, weil das Urheberrecht eine menschliche, persönliche geistige Schöpfung voraussetzt. Es muss sich darin die Kreativität einer Person widerspiegeln.
KI-Bilder entstehen hingegen ohne direkten kreativen Eingriff eines Menschen. Man gibt einer KI-Plattform einen Textbefehl und der Algorithmus erzeugt daraus autonom und ohne weiteren menschlichen Einfluss ein Bild.
In der Regel erhalten die Nutzer die Nutzungsrechte an den generierten Bildern durch die Nutzungsbedingungen der jeweiligen KI-Plattform.
Diese Rechte sind meistens nicht exklusiv, aber sehr weitgehend – auch für die kommerzielle Nutzung. Wichtig ist hierbei, die AGBs der jeweiligen Plattform gründlich zu prüfen.
Müssen KI-Bilder als solche gekennzeichnet werden?
Gesetzlich verpflichtend ist die Kennzeichnung derzeit nur in speziellen Fällen, aber es gibt neue Regelungen. Der EU AI-Act, der seit 2025 in Kraft ist, verpflichtet Anbieter und Nutzer von KI-Systemen dazu, generierte Inhalte als solche zu kennzeichnen, wenn sie Menschen täuschen könnten. Ein Beispiel sind Deepfakes, Fotos oder Videos, in denen Gesichter mittels KI digital ausgetauscht wurden oder Fotos, die zur Desinformation genutzt werden könnten.
Für künstlerische oder illustrative Zwecke ist eine Kennzeichnung nicht immer zwingend, wird aber empfohlen.
Vorteile bei Nutzung und Erstellung von KI-Bildern
Da kein Recht daran besteht, können KI-Bilder von jedermann genutzt, geteilt, bearbeitet und vervielfältigt werden. Man braucht keine Lizenz und muss keinen Urheber dafür bezahlen, das Bild nutzen zu dürfen. So kann ein Grafiker bedenkenlos ein KI-generiertes Bild in seinen Designs uneingeschränkt einbauen ohne jemanden um Erlaubnis zu fragen.
Nachteile bei Nutzung und Erstellung von KI-Bildern
Die Kehrseite dieser zuvor beschriebenen Freiheit ist die fehlende Kontrolle. Wer ein Bild mit Hilfe der KI erstellt, kann nicht verhindern, dass es andere ebenfalls nutzen und womöglich sogar in einem komplett anderen Kontext. Bei plakativen Bildern ist es vielleicht noch akzeptabel, wenn es aber um die Erstellung von Corporate Design Inhalten eines Unternehmens geht (z. B. Logo oder Marke) läuft man Gefahr kopiert zu werden.
Fazit
Die Nutzung von KI-generierten Bildern ist zwar frei von rechtlichen Risiken, im Hinblick auf die Originalität und Zugehörigkeit einer Marke oder eines Unternehmens ist es allerdings nicht optimal. Ein Mitbewerber könnte es genauso nutzen. An der Stelle braucht es zusätzlichen Schutz, in dem man eine Marke eintragen lässt.
Als Inspiration für sich selbst und um seiner Marketingagentur seine Idee oder Richtung für die spätere Umsetzung zu zeigen, kann es allerdings sehr hilfreich sein.
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