Ruhe nach dem Sturm? Standsicherheit von Bäumen prüfen

Fragen an den Baum-Experten

(GMH/FgB) Lothar, Kyrill, Friederike, Sabine – allesamt berühmt-berüchtigte Winterstürme, die in den vergangenen Jahrzehnten über Deutschland fegten und immense Schäden verursachten. In diesem Winter blieben große Stürme bislang zum Glück aus, doch auch ein netter kleiner Starkwind kann Baumbesitzern Sorgenfalten auf die Stirn treiben: Am Morgen danach ist der Boden oft von Zweigen übersät und auch manch größeren Ast hielt es nicht länger in der Baumkrone. Ein Alarmsignal, gerade nach diesem trockenen Sommer?

Der Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung Frank Rheinwald bei der Untersuchung eines Baumpilzes. Einige Pilzarten gefährden massiv die Standsicherheit, sichtbare Fruchtkörper machen daher eine genaue Bestim-mung notwendig. Einen vitalen Baum wirft dagegen auch ein Sturm nicht so schnell um! (Bildnachweis: GMH/FgB)

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Frank Rheinwald vom Fachverband geprüfter Baumpfleger e.V. erklärt, warum es sich lohnt, seine Gehölze gut im Blick zu behalten – und wann tatsächlich Grund zur Sorge besteht.

Haften Baumbesitzer eigentlich für Schäden durch Astbruch oder umstürzende Bäume?

„Auch Baumbesitzer unterliegen der Verkehrssicherungspflicht. Sie sind gesetzlich verpflichtet, ihre Bäume regelmäßig in Augenschein zu nehmen und aktiv zu werden, um Astbruch oder gar umstürzende Bäume möglichst zu verhindern“, erläutert der Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung. „Für Schäden haften sie immer dann, wenn Dritte betroffen sind. Also zum Beispiel, wenn herabfallende Äste Passanten oder geparkte Autos gefährden könnten, oder wenn ein umstürzender Baum die Grenze zum Nachbargrundstück reißen würde.“

Können Laien überhaupt erkennen, wann ein Baum nicht mehr standsicher ist?

Der Gesetzgeber erwartet nichts Unmögliches, Vieles können tatsächlich auch Laien erkennen, erklärt Rheinwald. „Wenn Risse im umgebenden Erdreich zu erkennen sind, wenn sich der Wurzelteller irgendwo angehoben hat oder wenn der Baum sichtbar schräger steht als zuvor, besteht definitiv Handlungsbedarf. Alarmsignale sind auch alle Arten von Rissen im Holz im Bereich des Stammfußes, also im unteren Stammbereich.“

Sichtbare Pilzfruchtkörper oder Faulstellen am Stamm können ebenfalls auf eine verminderte Standsicherheit hinweisen. „Man muss dann nicht gleich in Panik verfallen, sollte aber auch hier auf jeden Fall einen geprüften Baumpflegebetrieb hinzuziehen und sich beraten lassen. Mancher Pilzbefall macht eine sofortige Fällung des Baums notwendig, andere Pilzarten sind für die Standfestigkeit weniger relevant.“

Der Boden ist nach einer stürmischen Nacht mit Zweigen übersät – ein schlechtes Zeichen?

„Nein, das ist die ganz normale Astreinigung. Es handelt sich in der Regel um tote Zweige, die der Baum nicht mehr braucht, oder auch mal um einen noch im Saft stehenden Ast, der ungünstig saß und daher abgerissen wurde. Das allein sagt nichts über die Standsicherheit aus“, beruhigt Frank Rheinwald. Übrigens: Selbst ein Baum, der beispielsweise aufgrund extremer Trockenheit am Absterben oder gar bereits tot ist, kann immer noch standsicher sein. „Kritisch wird es immer dann, wenn eines der eingangs beschriebenen Symptome wie Schrägstand oder Pilzbefall sichtbar ist.“

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Beratung gefragt: So finden Sie den passenden Betrieb

Der Begriff Baumpfleger ist rechtlich nicht geschützt. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, entscheidet sich für einen Mitgliedsbetrieb des Fachverbands geprüfter Baumpfleger e.V. Er ist der einzige Verband, der nur geprüfte Baumpfleger aufnimmt und sorgt mit eigenen Veranstaltungen für eine fundierte Weiterbildung seiner Mitglieder. Eine Betriebssuche finden Sie unter www.baumpflegeverband.de.

Tipp: Fürsorge lohnt sich auch für Bäume! Professionelle Baumpfleger sorgen dafür, dass sich Bäume optimal entwickeln und lange gesund, attraktiv, sicher und funktionell bleiben, unter anderem durch einen regelmäßigen Aufbau- und Erhaltungsschnitt. Das sichert den Bäumen ein langes Leben, steigert den Grundstückswert und ist in der Regel deutlich kostengünstiger als eine vorzeitige Fällung.

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