Fragen an den Baum-Experten
(GMH/FgB) Bäume, Sträucher und Hecken gibt es in fast jedem Garten. Gut so, denn Gehölze bieten unzähligen Tierarten Nistplätze, Rückzugsräume und Nahrung. Doch was ist, wenn das „Wohnhaus“ renoviert oder gar gefällt werden soll?
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Schneiden, Roden, Fällen: Welche Regeln gelten im Privatgarten?
„Die wichtigsten Vorschriften entstammen dem Bundesnaturschutzgesetz“, sagt Frank Rheinwald vom Fachverband geprüfter Baumpfleger. „Dort wird zwischen zwei Gehölzgruppen unterschieden: Bäume und Büsche. Bäume dürfen auf „gärtnerisch genutzten Flächen“ prinzipiell rund ums Jahr geschnitten oder gefällt werden, also auch im Privatgarten. Voraussetzung ist allerdings, dass dadurch keine wild lebenden Tierarten gestört werden.“
Was tun, wenn zum Beispiel Vögel im Baum brüten?
„Oft genügt es, mit dem Schnitt oder dem Fällen abzuwarten, bis die Jungen flügge sind. Wenn aber zum Beispiel ein Steinkauz in einer Obstbaumhöhlung lebt – oder auch Fledermäuse – muss man möglicherweise einen Kompromiss eingehen“, erklärt der Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung. Dann wird ein zu fällender Baum vielleicht nur so weit gestutzt, dass der hohle Stamm erhalten bleibt. Oder die Tiere werden umgesiedelt. „Geprüfte Baumpfleger kennen sich mit Natur- und Artenschutzbelangen bestens aus und sind geübt darin, Tierarten und ihre Schlupfwinkel zu erkennen und die passenden Maßnahmen zu ergreifen.“
Was ist bei Hecken und Sträuchern zu beachten?
Für Hecken, Sträucher, lebende Zäune, kurz, für alles was kein Baum ist, gelten auch im Privatgarten besondere Regeln. Diese Gehölze darf man im Schutzzeitraum vom 1. März bis 30. September weder roden noch stark verändern. „Das Bundesnaturschutzgesetz formuliert allerdings auch Ausnahmen“, erläutert Frank Rheinwald. „Es ist zulässig, den jährlichen Zuwachs von Hecken und Sträuchern zu entfernen. Darüber hinaus sind Schnittmaßnahmen immer dann erlaubt, wenn sie der Gesunderhaltung des Gehölzes dienen, oder wenn sie zur Verkehrssicherung notwendig sind – auch hier immer vorausgesetzt, dass auf brütende Vögel und andere Wildtiere Rücksicht genommen wird.“
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Beratung gefragt: So finden Sie den passenden Betrieb
Der Begriff Baumpfleger ist rechtlich nicht geschützt. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, entscheidet sich für einen Mitgliedsbetrieb des Fachverbands geprüfter Baumpfleger e. V. Er ist der einzige Verband, der nur geprüfte Baumpfleger aufnimmt und sorgt mit eigenen Veranstaltungen für eine fundierte Weiterbildung seiner Mitglieder. Eine Betriebssuche finden Sie unter www.baumpflegeverband.de.
Tipp: Fürsorge lohnt sich auch für Bäume! Professionelle Baumpfleger sorgen dafür, dass sich Bäume optimal entwickeln und lange gesund, attraktiv, sicher und funktionell bleiben, unter anderem durch einen regelmäßigen Aufbau- und Erhaltungsschnitt. Das sichert den Bäumen ein langes Leben, steigert den Grundstückswert und ist in der Regel deutlich kostengünstiger als eine vorzeitige Fällung.
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